Viele Menschen in Deutschland haben es schon einmal erlebt: Die Kollegen hacken tagtäglich auf Ihnen rum oder der Chef will Sie partout nicht befördern. Jeder dritte Erwachsene in Deutschland war einer Umfrage zufolge schon einmal Opfer von Mobbing, jeder zweite Fall findet sogar im Arbeitsumfeld statt.
Fehlverhalten kann zu Kündigung führen Genau wegen solcher Fälle gilt in Deutschland das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das soll verhindern, dass Menschen gemobbt oder diskriminiert werden. Die Art, wie Sie gemobbt oder diskriminiert werden, kann sich dabei sehr stark unterscheiden. Als Mobbing zählen unter anderem das Lästern hinter Ihrem Rücken, sexuelle Belästigung, Isolation innerhalb der Firma oder unbegründete und häufige Arbeitskontrollen. Die Angriffe müssen zudem systematisch und wiederholt auftreten. Dann können Sie in schweren Fällen auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung ohne Abmahnung führen.
Involvieren Sie Ihren Arbeitgeber Diskriminierend kann es sein, wenn Sie aufgrund von Merkmalen für die Sie nichts können, schlechter behandelt werden als Ihre Kollegen. Dazu zählen unter anderem Ihre Herkunft, Ihre Hautfarbe, Ihr Geschlecht, Ihre sexuelle Orientierung oder aber Ihre Religion. Wie auch beim Mobbing gilt, dass die Angriffe systematisch und wiederholt auftreten müssen. Wenn Sie gemobbt oder diskriminiert werden, sollten Sie zuerst versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu reden. Laut dem AGG müssen Unternehmen dazu spezialisierte Anlaufstellen schaffen. Hilft das Gespräch nicht, sollten Sie einen Anwalt einschalten, der sich den Vorwürfen annimmt. |